Die Kostenträger der Familienpflege sind:
- Ihre zuständige Krankenkasse (bei ambulanter Erkrankung, Schwangerschaft, Entbindung oder Krankenhausaufenthalt)
- der Rentenversicherungsträger (bei Kuraufenthalt oder Umschulungsmaßnahmen)
- das Jugendamt / Bezirksamt
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Selbstzahler